„Die Wahrheit ist, dass Europa uns etwas geraubt hat, was es niemals zurückgeben kann“*
*Aus dem Französischen von Claudia Steinitz
Endlich haben Bénédicte Savoy und Felwine Sarr ihren Bericht zur Restitution afrikanischer Kunstgegenstände aus französischen Museen an Präsident Emmanuel Macron übergeben. Aus verständlichen historischen Gründen hatte Macron den Auftrag auf die Gebiete beschränkt, für die die Republik Verantwortung trug. Man kann ihm kaum vorwerfen, ihn nicht über die Grenzen des afrikanischen Kolonialreichs hinaus ausgedehnt zu haben. Der Auftrag bestand auch nicht darin, das Erbe aus präkolonialen innerafrikanischen Konflikten zu erfassen. Da, wo es ein solches Erbe gibt, liegt die Lösung der Konflikte einzig und allein bei den Afrikanern.
Der Bericht von Sarr und Savoy enthält eine Reihe ehrlicher, vernünftiger und realistischer Vorschläge, deren Umsetzung über einen längeren Zeitraum hinweg einen fundierten kritischen Dialog zwischen den französischen und afrikanischen Museumseinrichtungen erfordert. So ein Dialog ohne Vorbedingungen und Vorurteile könnte den Weg für eine neue kulturelle französisch-afrikanische Beziehung mit Auswirkungen auf die ganze Welt öffnen.
Die Autoren des Berichts betonen immer wieder, dass ihr Ziel über die materielle Rückgabe von Artefakten hinaus gehe und auch darin bestehe, die Voraussetzungen für eine von Gegenseitigkeit und Gemeinschaftlichkeit geprägte Beziehung zu schaffen. Es geht also nicht darum, die Museen Frankreichs zu leeren, wie böswillige Kritiker unterstellen, sondern vielmehr darum, ein historisches Unrecht gutzumachen und Frankreich die Chance zu bieten, seine Beziehung zu Afrika auf neue Grundlagen zu stellen, zum Wohl der ganzen Welt.
Vorurteile wiederkäuen
Von den Afrikanern, den Protagonisten dieses historischen Streits, wurde der Grundtenor des Berichts und seine Schlussfolgerungen positiv aufgenommen. Außerhalb Afrikas lösen sie jedoch unzählige Debatten und Kontroversen aus, die sich seit der Übersetzung des Berichts ins Englische nicht mehr auf Frankreich beschränken.
Die meisten Kritiken sind versteckt und paternalistisch, andere bitter und wieder andere einfach opportunistisch, auch wenn sie sich mit dünnem akademischem Lack schmücken. Die schrillsten kommen aus den USA und der englischsprachigen Welt. Sie sind meist ideologisch, gefärbt von der üblichen Verachtung für Afrika und afrikanische Dinge. In allen Fällen geht man ähnlich vor. Man bestätigt widerwillig das Prinzip der Restitution, verfolgt aber immer das Ziel, seine praktische Tragweite zu neutralisieren.
Ist der Kniefall angedeutet, zählt man eilig alle vermeintlich negativen Folgen auf, die jede Restitution für die Museen im Westen hätte, die nebenbei zur letzten Bastion eines „übergestülpten Universalismus“ werden, wie der Philosoph Souleymane Bachir Diagne sagt. Der Schaden, den Afrika infolge der Beschlagnahme seiner Kunstgegenstände und im Fall ihrer Nicht-Restitution erleidet, wird wohlweislich verschwiegen.
Bei der Verteidigung des Status quo begnügen sich viele Kritiker damit, alle Vorurteile wiederzukäuen, die der Bericht sorgfältig widerlegt hat. Dazu gehört das juristische Vorurteil, das Gesetz – gemeint sind die vielfältigen Varianten des europäischen Vermögensrechts – erlaube die Rückgabe dieser Artefakte an ihre rechtmäßigen Eigentümer nicht. Niemand wagt zu leugnen, dass diese Objekte von Afrikanern geschaffen wurden. Dennoch tut man so, als hänge die Beantwortung der Frage, wem sie gehören, absolut nicht von der präjudiziellen Frage ab, woher sie kommen und wer sie geschaffen hat.
Plünderung, Erpressung, Raubzüge
In direkter Fortsetzung des kolonialen Zynismus wird stattdessen eine Zäsur zwischen dem Eigentums- und dem Nutzungsrecht einerseits und dem Akt der Schöpfung und dem schöpfenden Subjekt anderseits eingeführt. Die Kritiker machen vor allem geltend, wer ein Objekt geschaffen habe, sei deswegen noch lange nicht automatisch dessen Eigentümer. Und ebenso wenig, wie die Schöpfung eines Werks das Recht zur Folge habe, es zu besitzen, sei der Ursprung eines Werks eine hinreichende Bedingung, um das Eigentumsrecht zu beanspruchen.
Man tut auch so, als wären die Bedingungen, unter denen diese Objekte erworben wurden, völlig unproblematisch. Dafür redet man die bewiesenen Plünderungen, Erpressungen, Raubzüge klein und tut so, als habe es sich von Anfang bis Ende um Transaktionen auf Augenhöhe gehandelt, auf einem freien Markt, wo der Wert der Gegenstände durch einen objektiven Preismechanismus festgelegt wurde.
Daraus schließt man, dass diese Objekte durch den Markt geprüft worden, also tatsächlich „unveräußerlich“ seien. Das exklusive Eigentum entweder der öffentlichen Hand (die sie von den Museumseinrichtungen verwalten lässt) oder der Privatpersonen, die sie gekauft haben, sei dadurch bestätigt, sie könnten vollständig und ohne Einschränkungen darüber verfügen. Unter rechtlichem Aspekt sei die Diskussion über die Rückgabe afrikanischer Objekte also gegenstandslos, da ihr Vorhandensein in den Museen des Westens nichts mit Beschlagnahme zu tun habe und insofern kein moralisches oder politisches Urteil verlange.
Andere – manchmal auch dieselben – behaupten, Afrika verfüge nicht über die notwendigen Institutionen, Infrastrukturen, technischen oder finanziellen Ressourcen, qualifizierten Mitarbeiter*innen oder Kenntnisse, um die Bewahrung und Konservierung der fraglichen Objekte zu gewährleisten. Die Rückkehr dieser Sammlungen in so ungastliche Regionen würde sie, versichert man, der Gefahr von Zerstörung, Vandalismus oder Raub aussetzen.
Ablenkungsstrategien
Demnach wären die Afrikaner*innen also unfähig, sich um die Objekte zu kümmern, die sie selbst hergestellt haben und die ihr kollektives Leben vor dem Eindringen der Europäer über Jahrhunderte begleitet haben. Die Bewahrung des universellen Erbes würde also verlangen, dass man sich dem Prinzip der Restitution widersetzt. Das Beste wäre, die afrikanischen Objekte in den Museen des Westens zu lassen und sie vielleicht ab und zu den Afrikanern für einzelne Ausstellungen zu borgen.
Diese Darstellung des Restitutionsproblems gehört zu den Ablenkungs- und Umgehungsstrategien jener, die davon überzeugt sind, dass der Sieger immer Recht hat und dass die Gewalt das Recht schafft. Der Widerspruch gegen die vom Bericht empfohlenen Restitutionspläne erfolgt mal hinterhältig, mal frontal. In beiden Fällen geht es um nicht weniger als um den Versuch, das Konzept durch eine Erstickungsstrategie seiner Durchsetzungskraft zu berauben, indem man die disruptiven Konsequenzen relativiert.
Vor allem bei der Kritik aus Großbritannien und den USA oder aus institutionellen und rassistischen Kreisen in Ländern wie Deutschland und Belgien geht es auch darum, die drohende internationale Wirkung der Initiative Emmanuel Macrons für den Kunstmarkt wie auch auf konzeptueller, juristischer und gesellschaftlicher, wenn nicht gar erkenntnistheoretischer Ebene im Keim zu ersticken.
Wie lässt sich die Trivialisierung eines so politischen und moralischen Themas anders verhindern, als dass wir uns von dieser zynischen Rechtsauffassung abwenden und zum Wesentlichen kommen? In diesem wie in anderen Fällen liegt die Funktion des Rechts nicht darin, die Kräfte- und Erpressungsverhältnisse heiligzusprechen. Es soll der Gerechtigkeit dienen. Es gibt kein Recht, das von jeder Verpflichtung zu Gerechtigkeit losgelöst ist. Wenn das Recht nicht der Gerechtigkeit dient, muss es geändert werden.
Ein praktisch unschätzbarer Verlust
Jede authentische Restitutionspolitik ist untrennbar mit der Fähigkeit zur Wahrheit verbunden. Sich der Wahrheit zu beugen wird zur unumgänglichen Grundlage einer neuen Verbindung und einer neuen Beziehung. Die Wahrheit ist, dass wir für ziemlich lange Zeit das Reservoir der Welt waren, eine unverzichtbare Versorgungsquelle und ein verächtliches Subjekt des Ausblutens.
Nebenbei bemerkt sind wir von allen Menschen auf der Erde die einzigen, die in einem bestimmten Moment der Neuzeit auf Handelsware reduziert waren. Wer wollte ehrlich leugnen, dass nicht nur Objekte mitgenommen wurden, sondern mit ihnen riesige symbolischen Schätze, riesige Vorkommen an Potenzial?
Wer begreift nicht, dass Afrika der Welt einen großen Tribut entrichtet hat und dass es etwas Gewaltiges, fast Unbezahlbares gibt, das es dabei für immer verloren hat und von dem das Leben all unserer Objekte in Gefangenschaft ebenso zeugt, wie das all unserer Menschen in der Gefängniswelt von gestern und heute?
Wer sieht nicht, dass das Horten afrikanischer Schätze in gewaltigem Umfang einen riesigen, fast unschätzbaren Verlust darstellt, dass deshalb kaum eine rein finanzielle Entschädigung denkbar ist? Denn dieser Verlust hat zur Schwächung unserer Fähigkeiten geführt, andere Welten, andere Figuren unserer gemeinsamen Menschheit entstehen zu lassen.
Ein unverbesserlicher rassistischer Überlegenheitskomplex
Auch wenn es anders aussieht, ging es in der Geschichte niemals nur um Kraft und Macht. Es gibt nämlich keine mächtigere und beständigere Kraft als die Wahrheit. Die Wahrheit ist, dass Europa uns etwas geraubt hat, was es uns nie zurückgeben kann. Wir werden lernen, mit diesem Verlust zu leben. Europa muss zu seinen Taten stehen, zu diesen dunklen Seiten unserer gemeinsamen Geschichte, derer es sich gern entledigen möchte. Damit neue Beziehungen entstehen, muss es sich der Wahrheit beugen, denn die Wahrheit ist die Lehrerin der Verantwortung. Diese Wahrheitsschuld ist unauslöschlich.
Es ist also nicht die Zeit des Lavierens, des Prokrastinierens oder einer schizophrenen Politik. Man kann nicht einerseits einen Schlussstrich ziehen, ein dunkles Kapitel abschließen und in der Beziehung zu Afrika eine neue Seite aufschlagen wollen und andererseits mit einem unverbesserlichen rassistischen Überlegenheitskomplex, der offenbar überall in der heutigen Welt wieder Oberwasser bekommt, seine Werke beschlagnahmen.
Außerdem kann man nicht diese Werke beschlagnahmen und zugleich behaupten, dass sie die Museen vollstopften, dass ihre Erhaltung teuer sei und sie sowieso kaum jemanden interessierten.
Man muss also wählen.
Die Rückgabe wäre weder eine barmherzige noch eine freiwillige Geste. Die Rückgabe der afrikanischen Werke an die Afrikaner ist eine Verpflichtung, der Ausgangspunkt für eine neue, umfassende Zirkulation des gesamten Welterbes auf dem ganzen Planeten.
Achille Mbembe ist ein kamerunischer Politikwissenschaftler und wichtiger Theoretiker des Postkolonialismus. Seit 2001 ist er Professor am Institute for Social and Economic Research (WISER) an der Witwatersrand-Universität in Johannesburg. Er ist Autor zahlreicher Schriften, in denen er sich mit historischen und politischen Themen sowie mit Kritischer Theorie und Ästhetik auseinandersetzt. Seine Werke wurden in viele Sprachen übersetzt. Auf Deutsch sind u.a. erschienen: Kritik der schwarzen Vernunft (2014), Ausgang aus der langen Nacht (2016), Postkolonie. Zur politischen Vorstellungskraft im zeitgenössischen Afrika (2016) und Politik der Feindschaft (2017). Mbembe ist Mitglied der Amerikanischen Academy of Arts and Sciences. Er ist darüber hinaus vielfach ausgezeichnet worden, darunter im Jahr 2015 mit dem Geschwister-Scholl-Preis.
Dieser Beitrag wurde zuerst auf Franzöisch in der Zeitung Le Monde veröffentlicht und für diesen Blog übersetzt.