SOZIOLOGISCHE ANMERKUNGEN ZUM PROBLEM DES FREMDVERSTEHENS
Anmerkung der Redaktion: Mit diesem Beitrag verabschiedet sich der Blog in die Semesterpause. Wir wünschen einen schönen Sommer und sind Anfang Oktober zurück.
Das Problem des Fremdverstehens interessiert mich in zweierlei Hinsicht. Zum einen beschäftigt mich seit Langem die Frage nach dem deutenden Verstehen der Handlungen eines menschlichen Gegenübers generell. Alfred Schütz (1971, 1974) hatte sich im Anschluss an die Überlegungen von Max Weber (1968, 1980) sehr grundlegend mit diesem handlungstheoretischen Problem beschäftigt. Seine Antwort auf die Frage, wie im täglichen Miteinander die Motive des anderen verstanden und dessen Intentionen in der Interaktion durch eigenes Handeln sozial und subjektiv passend ‚beantwortet‘ werden könnten, lässt sich in fünf Leitsätzen zusammenfassen (Schetsche u.a. 2009: 476–477):
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- Der Sinn, den ein Mensch seinem Handeln zuweist (= subjektiv gemeinter Sinn) kann von anderen Menschen deutend verstanden werden.
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- Menschen können auch die Motive des Handelns verstehen (= erklärendes Verstehen), solange es sich entweder um rationale Motive handelt oder um irrationale Motive, die dem Beobachter selbst kognitiv-emotional zugänglich sind.
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- Da fraglich ist, ob und inwieweit das unterstellte Motiv auch dem subjektiv gemeinten Sinn entspricht, tritt alltagspraktisch an die Stelle des subjektiv gemeinten ein intersubjektiver – „objektiver“ – Sinn, der auf übereinstimmenden kollektiven D eutungsschemata beruht.
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- Der ‚objektive Sinn‘ basiert auf der Fiktion, dass mein Gegenüber meine Deutungsschemata teilt; Fremdverstehen ist mithin Selbstauslegung des Beobachters.
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- Voraussetzung für die unterstellte Kongruenz von Motiven (an Stelle des Anderen würde ich aus eben denselben Motiven handeln) sind eine angenommene strukturelle Gleichheit von Bewusstseinsverläufen und eine Erlebnisnähe zwischen Alter und Ego.
Praktisch bedeutsam sind solche Überlegungen nicht nur für die Analyse interkultureller Missverständnisse, sondern auch intrakulturell, etwa in der Kriminalsoziologie, wo es um den Umgang der Gesellschaft mit normverletzenden Handlungen Einzelner geht. In diesem Feld ist die Frage des intersubjektiven Verstehens so zentral, weil das in Deutschland geltende Schuldstrafrecht bei der Feststellung von Schuld und insbesondere bei der Zumessung der Strafe mehr oder weniger apodiktische Festlegungen des Gerichts hinsichtlich der Motive des Täters (der Täterin) verlangt.
Ohne die gerichtliche Feststellung der Tatmotive, so das generelle juristische Konstrukt, ist eine angemessene Bestrafung unmöglich.
Spätestens in den Grenzfällen des menschlichen Handelns erweist sich diese Grundidee des Schuldstrafrechts allerdings eher als Fiktion – wenn auch als eine kulturell notwendige und psychohygienisch wohltuende. Im Rahmen eines DFG-Projekts („Wille und Trieb“) hatten wir vor vielen Jahren unter anderem die Strafverfahren zur Ahndung eines guten Dutzends so genannter Serienmorde in Deutschland im gesamten 20. Jahrhundert minutiös rekonstruiert. Unsere Analysen zeigten, dass die vom Gericht schließlich festgestellten Motive für jene „Lustmorde“ (ein Deutungsmuster, dass die Strafrechtspraxis des gesamten zwanzigsten Jahrhunderts dominierte) wenig mit den ursprünglichen Motiven der Täter zu tun haben, vielmehr prozessorale Konstruktionen mit dem Ziel darstellen, zu einer vermeintlich gerechten Beurteilung der Schuld der Angeklagten zu kommen. Falls die Konstruktionen gelingen, sind sich zum Schluss alle Beteiligten – Juristen, psychiatrische Gutachter, Öffentlichkeit und sogar die Angeklagten selbst – darüber einig, dass sich motivational alles genauso zugetragen haben ‚muss‘, wie es vom Gericht schließlich festgestellt wurde. Wenn der wohl bekannteste Kindermörder der Bundesrepublik, Jürgen Bartsch, an die Wand seiner Zelle kritzelt „Ich habe mich gewehrt, aber ‚Es war stärker‘!“, sagt dies wenig über die ursprünglichen Tatmotive des Explorierten aus – aber viel über das Deutungsmuster seines tiefenpsychologischen Gutachters. Der im Sinne der Öffentlichkeit wie des Justizsystems ‚gute Serienmörder‘ ist jener, der die Motivzuschreibung von Gutachtern und Juristen anerkennt und zum Schluss seines Verfahrens hinsichtlich seiner damaligen Gründe gesteht: Ja, so muss es gewesen sein! (Siehe Hoffmeister/Schetsche 2005).
Um nicht missverstanden zu werden: Die Kritik am Konzept des deutenden Verstehens (im Sinne von Weber und Schütz) in intrakulturellen Ausnahmesituationen bedeutet nicht, dass eine auf diese Weise fundierte Handlungstheorie empirisch unzutreffend wäre. Ganz im Gegenteil: Im Alltag liefert sie – vermittelt über eine Vielzahl kulturell geltender Deutungsmuster (vgl. Plaß/Schetsche 2001) – als funktionierende intersubjektive Fiktion den sozialen Kitt für Großgesellschaften, die aus Menschen bestehen, die sich sozial fremd sind und es auch in der Interaktion in aller Regel bleiben. Die wechselseitige Unterstellung der Gleichheit von Bewusstseinsverläufen und Motivstrukturen zwischen Alter und Ego ermöglicht im Alltag eine schier unendliche Zahl erfolgreicher Interaktionen zwischen Personen, die konkret nichts weiter über sich wissen müssen, als dass sie Mitglieder der gleichen Kultur sind – eben weil sie bestimmte Grundgewissheiten und die alltagspraktisch relevanten Deutungsmuster teilen. Dieser Zusammenhang macht auch deutlich, warum das Fremdverstehen in der interkulturellen Interaktion häufig so schnell an seine Grenzen stößt: Wenn kulturelle Grundgewissheiten und alltagspraktische Deutungsmuster nicht geteilt werden, kann die Fiktion der Gleichheit der Motivlagen und Bewusstseinsverläufe in der Interaktion schnell zusammenbrechen. Missverständnisse sind die Folge – triviale und schwerwiegende.
Noch komplizierter wird das Problem des Fremdverstehens, wenn wir es in der Interaktion mit Akteuren zu tun haben, die unterschiedlichen Spezies angehören. Dies ist der zweite (und, nachdem ich mich nur noch selten mit kriminalsoziologischen Problemlagen beschäftige, inzwischen auch primäre) Grund für mich, dieser Frage theoretische Aufmerksamkeit zu schenken. Die ‚Interspezies-Kommunikation‘, wie sie mich interessiert, basiert nicht auf einem biologischen, sondern auf einem akteurstheoretischen Begriff von ‚Spezies‘, was die Gruppe der hier gemeinten Wesenheiten als Gegenüber des Menschen nachhaltig vergrößert (vgl. Schetsche 2014). Es geht mir in meinen Forschungen nicht nur um die Interaktion des Menschen mit Wild-, Haus- und Nutztieren, sondern auch um jene mit Robotern und netzwerkbasierter KI, mit hypothetischen Akteuren (etwa außerirdischen Intelligenzen, von deren Existenz wir sicher noch nichts wissen, sie aber zumindest prognostizieren können) und sogar um die Begegnung mit Entitäten wie Göttern und Geistern, Engeln und Dämonen, die nach unserem kulturellen Verständnis eher imaginär anzusehen scheinen – nach der Weltsicht einer Vielzahl anderer Kulturen jedoch höchst real und wirkmächtig sind. (Die Ethnologie weiß dies genau, mag nach meinem Eindruck nur nicht immer die analytisch richtigen Konsequenzen ziehen.)
Um die Interaktion zwischen Menschen und solchen nonhumanen Akteuren wissenschaftlich rekonstruieren, die Möglichkeiten und insbesondere die Grenzen des deutenden Verstehens zwischen den ‚Spezies‘ (in dem genannte Sinne) ausloten zu können, hatte ich vor etlichen Jahren (Schetsche 2004) die Kategorie des maximal Fremden in die sozialwissenschaftliche Debatte eingeführt. Dieses theoretische Konzept schließt an die in der Fremdheitsforschung übliche Unterscheidung zwischen sozialer und kultureller Fremdheit (siehe exemplarisch Stagl 1997 und Waldenfels 1997) an, erweitert dieses Schema allerdings um einen weiteren Fremdheitsgrad. An anderer Stelle hatte ich diese neue theoretische Kategorie – zusammen mit einer Kollegin und zwei Kollegen – etwas systematischer bestimmt (Schetsche u.a. 2009). Danach gehört zur Kategorie des maximal Fremden jedes Gegenüber, das gemäß der Situationsdefinition der beteiligten menschlichen Akteure nichtmenschlich ist, aber trotzdem in seinem Subjektstatus akzeptiert und als Kommunikations- bzw. Interaktionspartner adressiert wird. Dabei kann das realisierte (oder auch nur das hypothetische) Ausmaß der tatsächlichen Interaktion extrem schwanken und die weiteren (empirisch oder theoretisch fassbaren) Qualitäten des Gegenübers können zunächst oder auch dauerhaft mehr oder weniger ungewiss bleiben.
Es handelt sich beim ‚maximal Fremden’ um eine relationale Kategorie, die das Verhältnis zwischen menschlichen und nichtmenschlichen Akteuren in sozialen Situationen beschreibt. Mit dieser Kategorie ist der äußerste Bereich dessen markiert, was in als sozial definierten Situationen als kommunikatives Gegenüber und Interaktionspartner lebensweltlich denkbar und handlungspraktisch realisierbar ist (jenseits davon lauert nach Waldenfels das „schlechthin Fremde“, das – zumindest von den Kultur- und Sozialwissenschaften – schlicht nicht untersucht werden kann). Ein Zusammentreffen unter Beteiligung eines oder mehrerer solcher maximal Fremden stellt eine kommunikative Grenzsituation dar, in der ein Großteil jener Gewissheiten entfällt, die wir bei allen Interaktionen unter Menschen fraglos zugrunde legen (können). Die folgende – lediglich exemplarische – Liste solcher, anthropologisch mit gutem Recht, unterstellbaren Gewissheiten markieren, negativ gewendet, gleichsam die im Einzelfall überprüfbaren Problemlinien in der Interaktion mit jenem maximal Fremden:
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- die biologische Herkunft und Leiblichkeit mit einem entsprechend umweltangepassten Wahrnehmungsapparat;
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- die wechselseitige Kompatibilität von Sinnes- und Kommunikationskanälen sowie der kognitiven Umweltrepräsentation;
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- eine kommensurable Fähigkeit zur Gestaltwahrnehmung in räumlicher Hinsicht sowie ein ähnliches zeitliches Auflösungsvermögen des Wahrnehmungsapparates;
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- die Existenz lebensnotwendiger körperlicher Bedürfnisse (Essen, Trinken, Schlafen usw.) und einer entsprechend angepassten Körpersensorik;
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- die Tatsache von Natalität und Mortalität sowie das Wissen darum;
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- eine ‚soziale Natur‘, also die Abhängigkeit von anderen Wesen der gleichen Art sowie die mit ihr notwendig einhergehende grundsätzliche Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft;
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- die Weltoffenheit aufgrund der starker Entbundenheit von biologischen oder vorgegebenen ‚Denk- und Handlungsprogrammen‘;
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- die prinzipielle Fähigkeit zur Selbstauslegung und Selbstreflexivität.
Zunächst einmal, und dies macht meine Überlegungen vielleicht auch für das ethnologisch relevante Fremdverstehen unter Angehörigen unterschiedlicher menschlicher Kulturen bedeutsam, markieren solche Faktoren das Grundgerüst zwischenmenschlicher Verständigungsmöglichkeiten, die unabhängig von differierenden sozialen Deutungsmustern und sogar von den Grundgewissheiten der jeweiligen Kulturen sind.
Für mich selbst sind diese Überlegungen aktuell in meiner futurologischen Forschung zu den möglichen sozialen Auswirkungen eines realen (explizit im Gegensatz zum fiktionalen der phantastischen Literatur) Erstkontakts der Menschheit mit einer außerirdischen Intelligenz von Bedeutung. Die abgeschätzte Wahrscheinlichkeit eines solchen Zusammentreffens hat aufgrund der Befunde der Astrophysik und Astrobiologie der letzten zwanzig Jahre deutlich zugenommen. Der Bestimmung dieser Wahrscheinlichkeit, der irdischen Folgen eines solchen Kontakts und insbesondere auch seiner prognostizierbaren existenziellen Risiken gehen wir seit Kurzem im Forschungsnetzwerk Extraterrestrische Intelligenz nach, in dem fast ein Dutzend ganz unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen (von der Astrophysik bis hin zur Soziologie) vertreten sind.
Literatur
Hoffmeister, Maren; Schetsche, Michael (2005): Mörderische Motive. Kriminalpsychologische Sinnsuche und die soziologischen Grenzen des Verstehens. In: Kriminologisches Journal 37, S. 268–284.
Plaß, Christine; Schetsche, Michael (2001): Grundzüge einer wissenssoziologischen Theorie sozialer Deutungsmuster. In: sozialer sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung, Heft 3/2001, S. 511–536.
Schetsche, Michael (2004): Der maximal Fremde – eine Hinführung. In: M. Schetsche (Hg.): Der maximal Fremde. Würzburg: Ergon, S. 13–21.
Schetsche, Michael (Hrsg.) (2014): Interspezies-Kommunikation. Voraussetzungen und Grenzen. Berlin: Logos.
Schetsche, Michael; Gründer, René; Mayer, Gerhard; Schmied-Knittel, Ina (2009): Der maximal Fremde. Überlegungen zu einer transhumanen Handlungstheorie. In: Berliner Journal für Soziologie 19 (3), S. 469–491.
Schütz, Alfred (1971): Das Wählen zwischen Handlungsentwürfen: In: A.Brodersen (Hg.): Gesammelte Aufsätze, Band 1: Das Problem der sozialen Wirklichkeit. Den Haag: Nijhoff, S. 77–110.
Schütz, Alfred (1974): Der sinnhafte Aufbau der sozialen Welt: Eine Einleitung in die verstehende Soziologie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Stagl, Justin (1997): Grade der Fremdheit. In: H. Münkler (Hg.): Furcht und Faszination – Facetten der Fremdheit. Berlin: Akademie Verlag, S. 85–114.
Waldenfels, Bernhard (1997): Topographie des Fremden. Studien zur Phänomenologie des Fremden, Band 1. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Weber, Max (1968): Über einige Kategorien der verstehenden Soziologie. In: J. Winckelmann (Hg.): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, dritte, erweiterte und verbesserte Auflage. Tübingen: Mohr Siebeck, S. 427–474.
Weber, Max (1980): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, fünfte revidierte Auflage, Studienausgabe. Tübingen: Mohr Siebeck.